logo3.jpg (28180 Byte)
Historie

Im Zeitalter von BSE und MKS wird weiterhin an den Symptomen herumgedoktert, ohne die Massentierhaltung selbst in Frage zu stellen.Kann es denn gesund sein, die Tiere unter moralisch verwerflichen Bedingungen zu halten?

Im Neandertal soll eine Putenmastanlage gebaut werden:

I
1.  Der an der im Außengebiet von Mettmann an der nur 2,30-2,50 m breiten Kölnischen Straße ansässige Landwirt Werner Einloos hat bereits 1999 eine Bauvoranfrage an das Bauamt Mettmann gerichtet: Sie betrifft die Errichtung von zwei Hallen von 70 und 120 m Länge und jeweils 22 m Breite sowie 9 m Höhe zur Mästung von Puten.
Der vorgesehene Standort liegt auf einer Anhöhe oberhalb der Düssel in dem stark frequentierten Naherholungsgebiet Neanderthal.
Das Gebiet steht unter Landschaftsschutz und ist auf drei Seiten vom Naturschutzgebiet Neandertal umgeben, das unter der Nr. DE-4707-302 bei der EU als Flora-Fauna-Habitat Reservat angemeldet ist und teilweise bis auf 95 m an die geplante Anlage heranreicht.
Die Kölnische Straße ist als erste rechtsrheinische Straße im Jahre 2000 vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege als Bodendenkmal in die Denkmalliste des Landes NW eingetragen worden.

2.1. Das Bauamt Mettmann erteilte am 11.2. 2000 auf die Bauvoranfrage einen positiven Vorbescheid zur beabsichtigten „Bebauung mit zwei Putenställen mit einer Gesamtgröße von ca. 4.200 m² “.
Gegen den Vorbescheid legten verschiedene Anwohner Widerspruch ein.

3. Der Bauer Einloos hat inzwischen beim Bauamt in Mettmann ein entsprechendes Baugesuch eingereicht.

 II
1.  Aus verschiedenen Äußerungen der Bauordnungsbehörden und der Widerspruchsbehörde gewinnt man den Eindruck, dass man bei den Ämtern darauf vertraut, dass eine Klage auf Einhaltung der Regelungen des Europäischen Naturschutzrechts (FFH-Richtlinie) und der Beachtung des Erschließungsgebotes nach § 35 Abs. 1 BauGB (fehlende Erschließung) von keinem potentiellen Kläger geltend gemacht werden kann.

 2.  Die Bevölkerung, die sich mit vielen Leserbriefen und über 5000 Unterschriften gegen ein solches Projekt gewandt hat, fühlt sich missachtet und befürchtet,  überrumpelt zu werden und schließlich vor die vollendete Tatsache gestellt zu werden, ohne dass die relevanten Vorschriften (FFH-Richtlinie und Abstandgebot nach TA-Luft für Wald) sowie die Erschließung nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau beachtet werden.

 3.  Inzwischen gibt es eine Stellungnahme des “BUND”, Mettmann und drei sehr aufschlussreiche Artikel in der „Bund-Nessel“, dem örtlichen Organ des „BUND“ Mettmann, die sich mit dem Thema befassen. Der Artikel von D.Donner: “Neue Seuchen vermeiden” der Artikel von G.-R. Lederer: “Putenmast im Neandertal” und der Artikel von Frau Dr. Christina Sultan: “Quälerei im Putenstall” können hier direkt erreicht werden.

4. Im Jahr 2001 sind durch verschiedene Petitionen  an den Landtag NRW die Verfahren zur Genehmigung  im Kreis Mettmann offensichtlich unter stärkere Beobachtung der Politiker und übergeordneter Behörden geraten.

Im Gegensatz zu fast allen anderen Fällen, in denen Tiermastfabriken beantragt wurden, ist hier –besonders von der unteren Landschaftsbehörde- eine ausgesprochene Bereitschaft der Genehmigungsbehörden zur Förderung dieses naturzerstörerischen  Planes einer Putenfabrik direkt an der Grenze zu dem FFH-Gebiet Neandertal zu beobachten. 

>>weiter zu Bauplan